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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ferienhaus HARZ & SOUL
Vermieter: Jessika Petrusch und Rainer Löschen, Fasanenstraße 7, 30900 Wedemark


1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung vom Ferienhaus bzw. der Ferienwohnungen bzw. zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen der Vermieter des Ferienhauses HARZ & SOUL.

Vertragspartner sind die Vermieter und der Mieter des Ferienhauses HARZ & SOUL bzw. einer der beiden Ferienwohnungen. Hat ein Dritter für den Mieter bestellt, haftet er den Vermietern gegenüber zusammen mit dem Mieter als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Ferienhausmietvertrag. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Buchung des Mieters durch die Email-Bestätigung und Zusendung der AGBs vom Vermieter angenommen wird.

2. Allgemeines

Im gesamten Ferienhaus gilt in allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen wird eine Reinigungspauschale von 200€ in Rechnung gestellt. Das Rauchen auf dem Balkon und der Terasse ist erlaubt.


3. Anreise / Abreise

Die An- und Abreise erfolgt am jeweils gebuchten Tag jeweils ab 16.00 Uhr bzw. bis spätestens 10.30 Uhr. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10.30 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
 

Bei Anreise wird die Entrichtung einer Kaution von 200€ fällig. Der Vermieter erstattet die Kaution bei rechtzeitiger Räumung des Ferienobjektes binnen 14 Tage nach Abreise, sofern das Ferienobjekt keine vom Gast zu vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall darüber hinaus gehender Schäden am Ferienobjekt oder am Inventar leistet der Gast vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag (§ 249 Absatz 2 BGB). 

4. Sonderwünsche

Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
 

4. Haustiere

Nach Absprache ist das Mitbringen eines Hundes erlaubt. Andere Haustiere sind nicht gestattet. Bitte meldet den Hund vorab an und teilt uns Rasse und Größe mit. Wird ein Hund mitgebracht, ist der Mieter verpflichtet, Hundehaare und deren Hinterlassenschaften vor Abreise zu beseitigen. 

Hunde dürfen nicht in die Schlafzimmerbetten oder auf die Polstermöbel (Sofas). Bei Zuwiderhandlungen wird eine Reinigungspauschale von 200€ in Rechnung gestellt. 

Der Hund darf nicht unbeaufsichtigt allein im Ferienobjekt gelassen werden. Das Verrichten sämtlicher "Geschäfte" auf dem Grundstück ist untersagt.  

Für die Gartennutzung durch den Hund bitten wir Euch, Absprachen mit eventuellen Mietern der jeweils anderen Ferienwohnung zu treffen. 
 

6. Bezahlung

Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
 

7. Nebenkosten
Der Wasser- Gas- und Stromverbrauch sowie der WLAN Zugang sind im Mietpreis inbegriffen.
Für die Dauer der Überlassung des Ferienobjektes ist der Gast verpflichtet, beim Verlassen der Wohnung bzw. des Hauses Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.

 

8. Rücktritt

Ihr könnt jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts seid Ihr zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet; es gelten aktuell folgende Regelungen für die Stornierung von Ferienhäusern:

  • Stornierungen bis 60 Tage vor Anreise: pauschal 50 EUR (Kostenpauschale)

  • Stornierungen von 60- 30 Tage vor Anreise: 50% des vertraglich vereinbarten Preises für

    Übernachtung

  • Stornierungen ab 29 Tage vor Anreise 100% des vertraglich vereinbarten Preises für

    Übernachtung

  • Über Weihnachten und Silvester gelten abweichende Stornobedingungen.

    Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Euch gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
     

9. Rücktritt der Vermieter des Ferienhauses HARZ & SOUL

Sofern vereinbart wurde, dass der Mieter innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, sind die Vermieter in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Ferienhäusern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Vermiet5ers mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von den Vermietern gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so sind die Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner sind die Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  • Höhere Gewalt oder andere von den Vermietern nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

  • die Ferienwohnungen schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein

  • die Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Ferienhauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Vermieter zuzurechnen ist

  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist

Der berechtigte Rücktritt der Vermieter begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.


10. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.
 

11. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.


12. Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.

Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

Für eingebrachte (Wert-) Sachen haften die Vermieter nicht. Die Vermieter empfehlen die Nutzung des Safes in der jeweiligen Ferienwohnung

Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Ferienhauses abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haften die Vermieter nicht.


13. Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.



Nutzung eines Internetzugangs über WLAN im Ferienhaus HARZ & SOUL 

1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

Der Vermieter gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

2. Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung.

4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere angehalten:

  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;

  • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing- Programmen;

  • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;

  • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;

  • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

  • Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

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